Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl bei Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, also auch bei Fragen in den verschiedenen Fachgebieten des besonderen Verwaltungsrechts wie beispielsweise:

  • dem öffentlichen Baurecht,
  • dem Gewerberecht,
  • dem Gaststättenrecht,
  • dem Kommunalrecht,
  • dem Abfallrecht sowie
  • dem Polizeirecht

Wir vertreten Sie sowohl bei Antragsverfahren, als auch in Widerspruchsverfahren gegen Bescheide und auch in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Behörden und Körperschaften.