Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl bei Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, also auch bei Fragen in den verschiedenen Fachgebieten des besonderen Verwaltungsrechts wie
beispielsweise:
- dem öffentlichen Baurecht,
- dem Gewerberecht,
- dem Gaststättenrecht,
- dem Kommunalrecht,
- dem Abfallrecht sowie
- dem Polizeirecht
Wir vertreten Sie sowohl bei Antragsverfahren, als auch in Widerspruchsverfahren gegen Bescheide und auch in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Behörden und Körperschaften.