Im Miet- und Pachtrecht beraten wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
- Vertretung beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Formulierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Gewährleistungsrecht
- Rückabwicklung
- Vertretung bei Kündigung