Im Verkehrsstrafrecht beraten wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:
- Straßenverkehrsgefährdung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Trunkenheit im Verkehr
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Nötigung im Straßenverkehr
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Vergehen gegen das Versicherungsgesetz